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Sozialwissenschaften

Sozialwissenschaften

Curriculum und Leistungsbewertung


 

SOZIALWISSENSCHAFTEN  IN  DER  OBERSTUFE

(Politik / Soziologie / Ökonomie)

Abitur 2011 bis 2013

Hier ist die folgende Darstellung als PDF-Datei downloadbar.

Im  sozialwissenschaftlichen Unterricht  wird eine Lernentwicklung angestrebt, in der Heranwachsende nicht primär aus dem Blickwinkel von Gruppen denen sie sich zugehörig fühlen, wahrnehmen und urteilen, sondern zu prinzipiellen Prozeduren / Perspektiven gelangen (Urteilsbildung), und sich zu einer flexiblen Ich-Identität bewegen.

Voraussetzung und Ziel dazu sind: Empathie, Rollendistanz, Toleranz und die Bereitschaft zur Identitätsdarstellung.

Inhaltsfelder für die Jahrgangsstufe 11

I   Marktwirtschaft: Produktion, Konsum und Verteilung    (MF 2)

  • Marktsystem (Preisbildung, Marktungleichgewichte, Marktgleichgewicht), Privateigentum, Vertragsfreiheit und Wettbewerb als wesentliche Ordnungselemente; Funktionen des Preises und des Wettbewerbs; optimale Allokation der Ressourcen; normative Basis der Sozialen Marktwirtschaft
  • Zusammenhang von Produktion, Einkommensentstehung und Einkommensverteilung sowie Konsum anhand des Kreislaufmodells
  • Probleme der Leistungsfähigkeit des Marktsystems: Unternehmens- und Vermögenskonzentration, Wirtschaftskrisen, ökologische Fehlsteuerungen, strukturelle Ungleichheiten
  • Rolle des Staates in der Sozialen Marktwirtschaft: Möglichkeiten und Grenzen im Streit der Meinungen von Parteien, Verbänden und Wissenschaft (Überblick), Leistungen und Fehlleistungen staatlicher Interventionen

II   Individuum, Gruppen und Institutionen                             (MF 3)

  • Sozialisation des Individuums in sozialen Gruppen und Institutionen (Bedürfnisse, Normen, Internalisierung, Identitätsfindung, Erklärungsmodelle)
  • Rollenhandeln des Individuums in sozialen Gruppen und Institutionen (Erklärungsansätze und Grundbegriffe der strukturfunktionalistischen und interaktionistischen Rollentheorie, Modellbildung)
  • soziale Gruppen und Institutionen (wichtige Strukturen von und Prozesse in sozialen Gruppen, Habitualisierungs- und Institutionalisierungsprozesse, institutions- und organisationssoziologische Grundkenntnisse)
  • Qualifizierung im Rollenhandeln (Empathie, Rollendistanz, Ambiguitätstoleranz): Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Kooperationsübungen

III   Politische Strukturen und Prozesse in Deutschland           (MF 5)

  • Wiederaufnahme, Erweiterung und Vertiefung der bereits in der Sekundarstufe I erworbenen Kenntnisse der Grundprinzipien unseres politischen Systems (Grundrechte, freiheitlich-demokratische Grundordnung, Repräsentation, Gewaltenteilung, Wahlrecht)
  • Verfassungsgrundsätze des Grundgesetzes (historische Entwicklung, Bedeutung und Realisierung)
  • demokratietheoretische Grundlagen des Grundgesetzes (Elemente des konkurrenz- und des identitätstheoretischen Demokratiekonzepts)
  • Auswirkungen des raschen sozialen Wandels und der Veränderungen in der Gesellschaftsstruktur
  • auf das politische System und auf die Chancen und Bereitschaft der Bürger, an der politischen Willensbildung teilzunehmen und dafür neue Formen zu entwickeln
  • auf das System der sozialen Sicherung und auf die Möglichkeit und die Chancen, es politisch (mit-) zu gestalten

Methoden z.B. :

  • Analyse von Rollenverhalten; Konfliktanalyse; Ideologiekritische Verfahren
  • Auslegung, Anwendung und Überprüfung sozialer Regeln; statistische Auswertungen; Umgang mit Rechtstexten; Bildanalyse; Arbeit mit Modellen
  • Szenariotechnik; Simulations- und Planspiele; Expertenbefragung; Erkundungen; Empathieübungen
  • Dokumentation; Meinungsumfragen; teilnehmende Beobachtung
  • Suche nach Lösungen für soziale Probleme im gesellschaftlichen Nahbereich; kontroverse Lösungsansätze; Programmentwürfe

Inhaltsfelder für die Jahrgangsstufe 12

IV       Wirtschaftspolitik  (MF 1) :

  • Analyse der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Preisentwicklung, Außenhandel
  • Wirtschaftspolitische Konzeptionen (angebots- und nachfrageorientierte Politik, alternative Wirtschaftspolitik), wirtschaftspolitische Zielkonflikte
  • Kontroverse Perspektiven zum Wirtschaftsstandort Deutschland im Zeitalter der Globalisierung
  • Das geldpolitische Instrumentarium der EZB und die Diskussion um den Stabilitäts- und Wachstumspakt (nur Leistungskurs)

V         Gesellschaftsstrukturen und Sozialer Wandel  (MF 4) :

  • Die Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland seit 1990
  • Modelle und Theorien zur Beschreibung, Analyse und Deutung gesellschaftlicher Ungleichheit (Kriterien für Klassen- und Milieutheorien, Schichtmodelle, Individualisierungsthese)
  • Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes; Grundzüge kontroverser Positionen zur Ausgestaltung des Sozialstaats in Deutschland
  • Sozialer Wandel in wichtigen Bereichen (Werte, Lebensformen, Arbeitswelt) (nur Leistungskurs)

Methoden z.B. :

  • Informationsgewinnung, Informationsverarbeitung und Informationsanwendung
  • Kenntnis und adäquate Anwendung von Fachbegriffen aus Politik, Wirtschaft und Soziologie; Funktion der Fachbegrifflichkeit für wissenschaftliches Arbeiten
  • Methoden der empirische Sozialforschung (z.B. Beobachtung, Befragung, Interview); Auswertung und Bewertung von empirischen Daten bzw. Statistiken hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit und Gültigkeit; Erarbeitung von Zusammenhängen, Trends und Gesetzmäßigkeiten; Untersuchung von Ergebnissen auf ihre Prämissen und ihre Aussagekraft hin

Inhaltsfeld für Jahrgangsstufe 13

VI      Globale politische Strukturen und Prozesse  (MF 6) :

  • Ziele und Aufgaben internationaler Politik: Menschenrechte, Friedenssicherung
  • Struktur und Bedeutung der UNO in der internationalen Politik
  • Perspektiven einer erweiterten Europäischen Union
  • Nachhaltige Entwicklung der Einen Welt angesichts von Armut, Umweltproblemen und Migration, entwicklungspolitische Konzeptionen und Entwicklungstheorien (nur Leistungskurs)

13.2 Wiederholung und Vertiefung der Inhaltsfelder (interdisziplinäre Integration der drei Teildisziplinen)

In dieser Jahrgangsstufe erfolgt die stärkste Ausprägung des interdisziplinären Arbeitens unter

Einbeziehung von Aspekten aus allen bisherigen Inhaltsfeldern. Da alle Inhaltsfelder somit in der Qualifikationsphase bearbeitet wurden, sind sie damit auch abiturrelevant.

Methoden z.B. :

  • Modellbildung; Unterscheidung von präskriptiven und deskriptiven, normativen und beschreibenden, historischen und systematischen, funktionalen und intentionalen Aussagen; Problem der Indikatorenbildung, Operationalisierung, Problemdefinitionen; Hypothesenbildung; Gedankenexperiment; interkultureller und historischer Vergleich; einfache Verfahren der Mathematisierung
  • Kenntnis der Konstruktion und des Abstraktionsgrades von Theorien unterschiedlichen Typus; Klärung von Prämissen und Reichweiten (Erkenntniswert für Beschreibung, Erklärung von Realität); Auseinandersetzung mit konkurrierenden Ansätzen
  • Kritische Wertung gesellschaftlicher Bedingungen und Wirkungen fachwissenschaftlicher Theorien; Auseinandersetzung mit Verwertungszusammenhängen und der Verantwortung von Wissenschaftlern, Politikern, Medien und Bürgerinnen und Bürgern.

Methodenfelder  (MF)

Die genannten Methoden und Zugriffsweisen auf die Inhalte sind nicht streng auf die drei Jahrgänge fixiert, sondern werden bei entsprechenden Gelegenheiten in komplexerer Form wieder aufgegriffen und auf höherer Ebene vertieft.

Nachfolgende Methodenfelder sind  den Inhaltsfeldern schwerpunktmäßig zugeordnet:

MF 1  =  Arbeitsweisen zur Gewinnung, Verarbeitung und Darstellung von Informationen

MF 2  =  Umgang mit soziologischen, wirtschafts- und politikwissenschaftlichen Fachbegriffen

MF 3  =  Umgang mit empirischen Verfahren in den Sozialwissenschaften

MF 4  =  Umgang mit hermeneutischen (erfahrungswissenschaftlichen) Verfahren

MF 5  =  Umgang mit komplexen fachwissenschaftlichen Theorien

MF 6  =  Untersuchungen des Zusammenhangs von Wissenschaft und Verwertung

Leitziele der Sozialwissenschaften:

  • demokratische Partizipation
  • soziale Empathie und Solidarität
  • interkulturelles Verstehen
  • personale Verantwortung und Identitätsfindung
  • kommunikative Kompetenz
  • ökologisches und ökonomisches Nachhaltigkeits- und Effizienzdenken

Die Sozialwissenschaften verknüpfen die drei Teildisziplinen (Politik, Soziologie, Ökonomie) nicht nur additiv, sondern auch integrativ über ein Leitfach, das die jeweiligen anderen Disziplinen über Dimensionen und Aspekte mit dem Inhalt verbindet. Die interdisziplinäre Integration - als anspruchsvollste Form - führt die Disziplinen zusammen, um ein komplexes Thema inhaltlich und methodisch zu bearbeiten und  ist damit am besten geeignet, gesellschaftliche Komplexität zu erfassen.

Fächerübergreifende Aspekte:

Die Sozialwissenschaften sind ein integratives Fach in dem sich eine Verknüpfung mit ausgewählten
Inhalten fast aller Schulfächer anbietet. Die vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten werden in jedem
Jahrgangsteam neu diskutiert und entschieden.

Die fächerübergreifende Arbeit übt vernetztes Denken und ist konstitutiv, um gesellschaftliche
Wirklichkeit in ihrer Komplexität zu erfassen und verantwortliche Urteils- und Handlungskompetenzzu ermöglichen.

Gesamtschule Wanne-Eickel, 14. August 2009

Kriterien zur Leistungsbeurteilung in den Sozialwissenschaften (Siehe Lehrplan NRW)

4.3 Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“

4.3.1 Allgemeine Hinweise

Dem Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ kommt der gleiche Stellenwert zu wie dem Beurteilungsbereich „Klausuren“. Im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ sind alle Leistungen zu werten, die eine Schülerin bzw. ein Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht mit Ausnahme der Klausuren erbringt.

Dazu gehören Beiträge zum Unterrichtsgespräch, die Leistungen in Hausaufgaben, Referaten, Protokollen, sonstigen Präsentationsleistungen, die Mitarbeit in Projekten und Arbeitsbeiträge, die in Kapitel 3.2.2 beschrieben sind.

Eine Form der „Sonstigen Mitarbeit“ ist die schriftliche Übung, die benotet wird. Die Aufgabenstellung muss sich unmittelbar aus dem Unterrichts ergeben. Sie muss so begrenzt sein, dass für ihre Bearbeitung in der Regel 30 Minuten, höchstens 45 Minuten erforderlich sind.
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ auf die mündliche Prüfung und deren Anforderungen vorbereitet werden.
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4.3.2 Anforderungen und Kriterien zur Beurteilung der Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“

 

Beiträge zum Unterrichtsgespräch

Unterrichtsgespräche in ihren vielfältigen Formen sind wesentlicher Bestandteil sozialwissenschaftlichen Unterrichts.

In den verschiedenen Unterrichtsphasen ergeben sich differenzierte Beteiligungsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler:

  • inhaltsbezogene Beiträge, z. B. in Form von Hausaufgabenvortrag oder Zusammenfassung von Arbeitsergebnissen aus vorangegangenem Unterricht, Darbietung von Lösungen zu neu erarbeiteten Texten und Aufgaben, gedankliche Weiterführung von Teilergebnissen und Anregungen zur sachlichen Vertiefung
  • methodenbezogene Beiträge, z. B. in Form von Mitarbeit an der Unterrichtsplanung, Erfassen und Zuspitzen von Themen- und Problemstellungen, Überprüfen der Prämissen und Reichweiten von Lösungen, Reflexion der Lösungswege und des Arbeitsprozesses
  • metakommunikative Beiträge zur Lernsituation.

Aus der Quantität und Qualität der Beiträge ergibt sich das Leistungsbild. Auch wenn Leistungsnotizen durch die Lehrerinnen und Lehrer nach Einzel- oder Doppelstunden empfehlenswert sind, sollte die Beurteilung der Schülerleistungen nicht punktuell erfolgen. Erst aus der Langzeitbeobachtung lässt sich einschätzen, wie kontinuierlich die Beiträge einzelner Schülerinnen bzw. Schüler zum Unterrichtsgespräch sind und ob sie sich vorwiegend in reproduktiven und reorganisatorischen oder in transfer- und problembezogenen Anforderungsbereichen bewegen.

Hausaufgaben

Schriftliche und mündliche Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht. Sie können für alle Schülerinnen und Schüler gelten oder individualisiert sein. Sie können für Folgestunden aufgegeben und auch zunehmend längerfristig angelegt sein. Sie können folgende Funktionen haben:

  • das Unterrichtsergebnis sichern und erworbene Fertigkeiten einüben
  • die im Unterricht erarbeiteten Kenntnisse, Methoden und Arbeitsweisen anwenden
  • den weiteren Unterricht vorbereiten
  • als binnendifferenzierende Maßnahme individuelle Defizite aufarbeiten
  • individuelle Interessen und Motivationen stärken
  • selbstständiges, kreatives Arbeiten fördern.

Hausaufgaben sollen nach Schwierigkeitsgrad und Umfang der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler entsprechen und eindeutig und klar formuliert werden. Sie sollen sinnvoll aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurückführen. Eine regelmäßige Kontrolle ist notwendig. Möglichkeiten der Bewertung der Leistung ergeben sich im Unterrichtszusammenhang.
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Referat/Präsentation von Arbeitsergebnissen

Referate sind besonders geeignet zum Erwerb von Arbeitstechniken und organisatorischen Kompetenzen, die sowohl im Studium als auch im Beruf wichtig sind. Sie fördern individuelles Lernen.

Das Referat trägt auch zur Vorbereitung auf die in der mündlichen Abiturprüfung geforderte Qualifikation des zusammenhängenden Vortrags bei.

Bei der Erstellung und dem Vortrag eines Referats werden folgende Arbeitstechniken erlernt und geübt:

  • Organisation des Arbeitsvorhabens und Methodenreflexion
    (Schwerpunkt der Themenstellung herausfinden, Zielsetzung eingrenzen, Defizite im inhaltlichen und methodischen Bereich feststellen, Arbeitsschritte festlegen und begründen, Zeitplan erstellen, Informationsquellen erschließen, Vorentscheidungen über die Form der Präsentation treffen)
  • Materialbeschaffung und -auswertung
    (Umgang mit Bibliothekskatalogen üben, Internetrecherchen durchführen, Informationsmaterial beschaffen und auswählen, Exzerpte anfertigen, Literaturverzeichnis erstellen, Stichwortzettel vorbereiten, technische Hilfsmittel, z. B. Computer nutzen, schlüssige Gliederung erstellen, Material adressatenbezogen aufbereiten, strukturieren und visualisieren und durch Beispiele verdeutlichen, Informationen bewerten und implizite politische und ideologische Intentionen erkennen und erörtern, Hypothesen überprüfen)
  • Techniken des Referierens:
    (frei, deutlich und adressatenbezogen vortragen, sich dabei auf die vorbereiteten Stichwortzettel stützen, vorbereitete Beispiele zur Veranschaulichung verwenden, Vortrag visuell unterstützen z. B. durch eine Gliederung, eine Auflistung der wesentlichen Aussagen bzw. Thesen, graphische Darstellungen, eine Gegenüberstellung von Pro- und Kontra-Argumenten an der Tafel, auf einer Folie oder als Thesenpapier, Blickkontakt herstellen, Verhalten der Zuhörer beobachten und angemessen reagieren, durch Mimik und Gestik den Vortrag beleben, auf Fragen und Einwände eingehen, Berücksichtigung des Zeitfaktors).

Referate können als Einzel- oder Gruppenreferate vergeben werden. Gruppenreferate erfordern und fördern außer den beschriebenen Anforderungen zusätzliche kooperative Fähigkeiten und können bei der Materialsammlung und -auswertung zu einem differenzierteren inhaltlichen und methodischen Ergebnis führen sowie bei der Präsentation die Aufmerksamkeit erhöhen und zur Reflexion des Arbeitsprozesses beitragen.

Im Hinblick auf den Unterrichtszusammenhang kann das Referat sowohl vorbereitenden als auch erweiternden Charakter haben. Es kann Hintergrund- und Zusatzinformationen bereitstellen. Die Techniken des Referierens sollen z. B. bei der Präsentation von Gruppenarbeitsergebnissen eingeübt werden.

Das Thema muss präzise formuliert und so begrenzt sein, dass es in der vorgesehenen Vorbereitungs-, Vortrags- und Auswertungszeit bewältigt werden kann. Je
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nach Thema und Funktion im Unterrichtszusammenhang, je nach Jahrgangsstufe, Grundkurs oder Leistungskurs kann der Zeitraum für die Anfertigung und die Vortragszeit eines Referates variieren.

Protokolle

Für den Unterricht kommen folgende Arten von Protokollen in Betracht:

  • Verlaufsprotokoll
  • Protokoll des Diskussionsprofils
  • Ergebnisprotokoll.

Das Anfertigen von Protokollen einer Stunde gehört zum Erlernen berufs- und studienvorbereitender Arbeitstechniken. Dazu gehört das Einüben in konzentriertes Zuhören und das Erfassen von fachspezifischen Ausführungen. Das Verlaufsprotokoll soll den Gang der Unterrichtsstunde in den wesentlichen Zügen wiedergeben. Das Protokoll des Diskussionsprofils nimmt aus dem Gang der Unterrichtsstunde diejenigen Beiträge heraus, die die Diskussion entscheidend bestimmt haben. Es macht die unterschiedlichen Standpunkte und ihre Begründung deutlich. Das Ergebnisprotokoll verzichtet auf die Wiedergabe des Unterrichtsverlaufs und auf die Darstellung des Diskussionsprofils und hält stattdessen genau die Unterrichtsergebnisse fest. Das Hauptziel des Anfertigens von Protokollen ist, den Kurs insgesamt zu dokumentieren. Es muss nicht zwangsläufig jede Unterrichtsstunde protokolliert werden. Der Schwerpunkt des Erlernens der für Protokolle erforderlichen Arbeitstechniken soll in der Jahrgangsstufe 11 liegen.

Mündliche Übungen

Bei der mündlichen Übung werden Bedingungen der mündlichen Abiturprüfung auf die Kurssituation übertragen.

Allen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern wird ein Aufgabenblatt mit einer oder mehreren alternativen Aufgaben zur Bearbeitung vorgelegt. In einer vorher angegebenen Vorbereitungszeit fertigen die Schülerinnen und Schüler die notwendigen Notizen an, anhand derer sie die gestellte Aufgabe in einem Vortrag vor den Kursteilnehmern lösen sollen. Das Verfahren erlaubt es, mehrere Schülerinnen und Schüler zu derselben Aufgabe zu hören.

Die mündliche Übung dient wie jede Übung der Festigung, Anwendung und Vertiefung des Gelernten sowie dem Erkennen und Erfassen von Problemen. Da alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer damit rechnen müssen, zum Vortrag aufgefordert zu werden, ergibt sich wie bei der schriftlichen Übung für jede Schülerin bzw. jeden Schüler dieser Übungseffekt.

Die vortragenden Schülerinnen und Schüler können darüber hinaus üben, die in der Vorbereitungszeit angefertigten Notizen in einen adressatenbezogenen Vortrag zu „übersetzen“. Dadurch wird ihre kommunikative Kompetenz gefördert. Die an-
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schließende Besprechung der Vorträge, in der gleichzeitig die Bewertungskriterien für die spezielle Zensierung offen gelegt werden, dient dazu, die formalen und inhaltlichen Vorzüge und Mängel der einzelnen Vorträge im Kursverband zu reflektieren. Werden an den mündlichen Vortrag Zusatzfragen angeschlossen, können die Schülerinnen und Schüler auf diese Weise auch auf die Anforderungen der mündlichen Abiturprüfung im zweiten Teil vorbereitet werden.

Schriftliche Übungen

Das mit den schriftlichen Übungen angestrebte Ziel ist die Fähigkeit, kurze, begründete Stellungnahmen, Auskünfte oder Lösungen zu einem begrenzten Thema zu geben. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, eine begrenzte, aus dem Unterrichtszusammenhang sich ergebende Fragestellung zu bearbeiten. Die hier verlangte Leistung zielt auf das genaue Erfassen der Frage und auf deren Beantwortung.

Während die Klausuren den Lernerfolg eines Kursabschnitts überprüfen, bezieht sich die Rückgriffsmöglichkeit der schriftlichen Übungen auf den unmittelbar vorausgegangenen Unterricht. Der Rückgriff sollte in der Regel sechs Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Die Fragestellung bezieht sich auf einen den Schülerinnen und Schülern bekannten Aspekt. Unzusammenhängende Einzelfragen dürfen nicht gestellt werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer überprüfen die Übung auf das Erfassen der Fragestellung und auf die Qualität der Bearbeitung. Schriftliche Übungen sind so bald wie möglich nachzusehen und zurückzugeben, damit ihre Ergebnisse in den Unterrichtsverlauf einbezogen werden können. Da im Fach Politik in der Sekundarstufe I außer im Wahlpflichtbereich keine Klassenarbeiten geschrieben werden, bieten sich schriftliche Übungen in der Jahrgangsstufe 11 auch zur Vorbereitung auf die Klausuren an. Da die Beherrschung der hier erforderlichen Arbeitstechniken Teil der in der mündlichen Abiturprüfung geforderten Qualifikation ist, dient die schriftliche Übung auch der Vorbereitung auf diese Prüfung.

Mitarbeit in Projekten

Die Mitarbeit in Projekten befähigt Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise, Lernprozesse selbstständig zu planen, zu organisieren und zu steuern.

Die Lernenden sollen bei der Mitarbeit in Projekten metakognitive Kompetenzen weiterentwickeln, dazu gehören

  • die Fähigkeit zu Selbstorganisation und Selbstregulation des Lernprozesses
  • die Anwendung von geeigneten Methoden des Lernens und Problemlösens
  • die Erweiterung sozialer Kompetenzen im Bereich der Zusammenarbeit und Konfliktlösung.


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Die Lernenden müssen eine Rückmeldung über das Erreichen der Lernziele im Rahmen der Projektarbeit erhalten, indem die erbrachten Leistungen in die Notengebung einbezogen werden.

Da einerseits große Teile der Projektarbeit außerhalb der Schule stattfinden und so von der Lehrerin oder dem Lehrer nicht direkt beobachtet werden können und andererseits ein gelungenes Projektergebnis durch eine kollektive Leistung zustande gekommen ist, müssen für die individuelle Leistungsbewertung besondere individuell zurechenbare Grundlagen herangezogen werden, z. B.:

  • Prozessberichte (Inhalt: Leitfrage des Projektes, Umgang mit der Zeiteinteilung, mögliche Änderungen in der geplanten Vorgehensweise, Beschreibung der Arbeitsschritte, Erfolge, Gefühle, Bearbeitung gruppendynamischer Prozesse)
  • Zusammenstellungen von verwendetem Material (z. B. Video- und Tonbandaufnahmen)
  • Auswertung empirischer Untersuchungen
  • Präsentation der Ergebnisse (Anschaulichkeit, Kreativität, Vollständigkeit)
  • fachliches Gespräch mit Lehrerinnen und Lehrern sowie Mitschülerinnen und Mitschülern
  • Selbstreflexion des Arbeitsprozesses und der Ergebnisse.


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http://www.lehrplaene.org/nordrhein_westfalen/nw_sw_go_11_13?INDEX=1&;query=&keyword=2010 03 14

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 10. Mai 2012 16:13

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