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Arbeitsstunden und Hausaufgaben

Arbeitsstunden sind zusätzliche Stunden, die für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich sind. Sie sind nicht an Fächer gebunden und werden von den Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern oder den Fachlehrerinnen und Fachlehrern betreut.

Arbeitsstunden dienen der Vertiefung und Festigung des Unterrichtsstoffes, der in den Fachstunden vermittelt wurde; sie sollen einen Teil der Hausaufgaben (nicht alle) ersetzen. Sie sollen das selbständige - vor allem schriftliche - Arbeiten der Schülerinnen und Schüler fördern. Daneben eröffnen diese Stunden die Möglichkeit zur Individualisierung des Lernens im Sinne einer Fortsetzung und Weiterentwicklung der "freien Arbeit" in den Grundschulen. Die Schülerinnen und Schüler des 5. und 6. Jahrgangs haben wöchentlich vier Arbeitsstunden. Eine davon kann auch dazu dienen, bei Bedarf Klassengeschäfte zu erledigen. Die Schülerinnen und Schüler der 7. Jahrgangsstufe haben drei, die der 8. zwei und die der 9. und 10. Jahrgangsstufe eine Arbeitsstunde; entsprechend steigt von Jahrgang zu Jahrgang der Anteil der Hausaufgaben.

Die Aufgaben für die Arbeitsstunden werden für den Zeitraum einer Woche aufgegeben und müssen innerhalb dieser Zeit erledigt werden (Wochenplan). Es werden Pflicht- und Wahlaufgabenunterschieden, die der Fachlehrer oder die Fachlehrerin auf einem Wochenplanbrett im Klassenraum aushängt.

Hausaufgaben

Hausaufgaben werden durch Arbeitsstundenaufgaben (selbst im 5. und 6. Jahrgang) nicht völlig ersetzt.

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit in dem Sinne, dass sie dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden und zur Vorbereitung neuer Aufgaben, die im Unterricht erarbeitet werden, zu nutzen. Hausaufgaben sollen auch die Gelegenheit zu selbständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten neuen Aufgabe bieten, damit die Schülerinnen und Schüler fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen. (siehe RdErl. des KM v. 2. 3. 74)

An Ganztagsschulen sind Hausaufgaben in diesem Sinne vor allem

  • Vokabellernen,
  • Übungen zur Rechtschreibung,
  • Nachbereitung und Vorbereitung des Unterrichts,
  • Lektüre von Texten,
  • einzelne schriftliche Aufgaben aus dem Wochenplan, die in den Arbeitsstunden nicht erledigt werden konnten,
  • vom Lehrer individuell gestellte Aufgaben zur Wiederholung von versäumtem Unterrichtsstoff oder zur Vorbereitung von Referaten, Kurzvorträgen, Leistungsüberprüfungen etc..

Hausaufgaben müssen selbständig zu Hause erledigt werden.

Der Umfang der Hausaufgabenzeiten ist altersmäßig gestaffelt und sollte im Durchschnitt die wöchentliche Arbeitszeit von 

  • 2 Zeitstunden im 5. und 6. Jahrgang,
  • 3 Zeitstunden im 7. Jahrgang,
  • 4 Zeitstunden im 8. Jahrgang und
  • 5 Zeitstunden im 9. und 10. Jahrgang

 nicht überschreiten.

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer haben die Pflicht, den Umfang der Hausaufgaben / Wochenplanaufgaben in Zusammenarbeit mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern zu beobachten und ggf. für einen Ausgleich zu sorgen. Hausaufgaben sollen nicht für den nächsten Tag erteilt werden, wenn mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht stattfinden. Hausaufgaben und Wochenplanaufgaben können unterschiedlich gestellt werden, weil sie auf die individuelle Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler abgestellt sein sollen. Sie sollen in jedem Fall ohne Hilfe der Eltern in angemessener Zeit lösbar sein. Deshalb sollten die Aufgaben durch den Unterricht insoweit vorbereitet sein, dass sie eindeutig formuliert sind und die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Arbeitstechniken im Unterricht kennen gelernt haben und mit den Hilfsmitteln vertrautgemacht worden sind. Hausaufgaben und Wochenplanaufgaben müssen regelmäßig überprüft und für den weiteren Unterricht ausgewertet werden. Sie werden in der Regel aber nicht zensiert, sollen jedoch unter pädagogischem Aspekt Anerkennung finden, d.h. sie sollen nicht mit einer Einzelnote versehen werden, aber im Rahmen regelmäßiger Kontrolle der Hefte oder Hefter für die Leistungsbewertung im Fach anteilig herangezogen werden. Nicht angefertigte Hausaufgaben oder Wochenplanaufgaben können mit ungenügend bewertet werden. Grundsätze der Leistungsbewertung werden in den jeweiligen Fachkonferenzen festgelegt. In Pflegschaftssitzungen und Klassenstunden zu Beginn des Schuljahres sollen die Klassenlehrer mit den Eltern und Schülerinnen und Schüler den Sinn, das Ausmaß und die Verteilung der Haus- und Wochenplanaufgaben erörtern.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 12. Februar 2012 17:34

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