Abschlüsse und Leistungsbewertung
An den Gesamtschulen in Herne und Wanne-Eickel werden alle Abschlüsse vergeben, die auch an den Schulformen des gegliederten Schulwesens erreicht werden können.
Die Schülerinnen und Schüler gehen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 ohne Versetzung in die nächst höhere Klasse über. Voraussetzung für den Besuch des 10. Jahrgangs ist der Hauptschulabschluss nach Klasse 9.
- Am Ende der Klasse 9 wird der Hauptschulabschluss vergeben, der an der Gesamtschule gleichzeitig die Übergangsberechtigung (Versetzung) in den 10. Jahrgang bedeutet.
- Am Ende der Klasse 10 können Hauptschulabschluss (Sekundarabschluss I), Fachoberschulreife und Fachoberschulreife mit Qualifikation für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe erworben werden.
- Im Verlauf der gymnasialen Oberstufe können am Ende des Jahrgangs 12 die Fachhochschulreife, am Ende des Jahrgangs 13 die "Allgemeine Hochschulreife" (Abitur) erlangt werden.
Da sich die Bedingungen für die Abschlüsse in den gymnasialen Oberstufen der Gesamtschulen nicht von denen in der Oberstufe der Gymnasien unterscheiden, sollen hier nur noch Erläuterungen für die Abschlüsse in der Sekundarstufe I gegeben werden.
Das Erreichen schulischer Abschlüsse nach Klasse 10 hängt neben den Noten auch von der Zugehörigkeit zu Grund- und Erweiterungskursen am Endes des 10. Schuljahres ab:
- Für den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (= HA 10) - genügen ausreichende Leistungen in allen Grundkursen der differenzierten Fächer (Deutsch, Englisch, Mathematik, Chemie). In Fächern mit gemeinsamen Unterricht und in den Wahlpflichtfächern müssen ebenfalls ausreichende Leistungen erbracht werden.
- Für den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife (= FOR) - müssen mindestens 2 Erweiterungskurse und das Fach des Wahlpflichtbereichs I mit ausreichenden Leistungen abgeschlossen werden, in den Grundkursen sind befriedigende Leistungen erforderlich; mindestens zwei Fächer im Klassenverband müssen "befriedigend" sein, die übrigen Fächer "ausreichend".
- Für die Übergangsberechtigung in die gymnasiale Oberstufe - ( FOR Q) - (Klassen 11 - 13 mit dem Ziel "Abitur) - sind mindestens 3 Erweiterungskurse erforderlich, davon zwei aus der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Mathematik. In zwei Erweiterungskursen ist die Note "befriedigend", im 3. Erweiterungskurs die Note "gut" erforderlich. Die verbleibenden zwei Grundkurse müssen mit "gut", das Fach des Wahlpflichtbereichs I mit "befriedigend" und die restlichen Fächer im Durchschnitt mit befriedigend abgeschlossen werden.
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 11. März 2012 14:54


